Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer. Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei jeder Fahrlektion einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen vorzuweisen. Sollte ein Verfahren laufen, welches zu einem Entzug des Lernfahrausweises führen könnte, oder wurde der Lernfahrausweis bereits entzogen, ist der Fahrlehrer unverzüglich zu informieren. Ohne gültigen Lernfahrausweis dürfen keine Fahrlektionen durchgeführt werden.
Der Fahrlehrer verpflichtet sich, eine fachgerechte und vollständige Fahrausbildung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Sobald der Fahrschüler als prüfungsreif erachtet wird, erfolgt die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.
Der Prüfungsort wird durch die Fahrlehrerin bestimmt. Bei einer dritten praktischen Führerprüfung erfolgt diese gemäss den Auflagen des zuständigen Strassenverkehrsamtes (z. B. Winterthur oder Zürich-Albisgüetli). Vor Antritt der Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge der entsprechenden Kategorie, inklusive der Prüfungslektion, vollständig beglichen sein; andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Prüfung abzusagen. Die Fahrlehrerin behält sich zudem jederzeit das Recht vor, eine praktische Führerprüfung abzusagen, insbesondere wenn der Fahrschüler eine interne Vorprüfung nicht besteht oder aus fachlicher und sicherheitsrelevanter Einschätzung nicht prüfungsreif ist. Allfällige Kosten sowie nicht rückerstattbare Prüfungsgebühren gehen in diesem Fall zu Lasten des Fahrschülers. Entstehen der Fahrschule durch die Absage Kosten (z. B. reservierte Fahrlektionen, Fahrzeugbereitstellung oder Fahrlehrerzeit), können diese dem Fahrschüler verrechnet werden.
Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Preisliste der Fahrschule. Der Fahrschüler bestätigt, die Preisliste erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.Die administrative Grundpauschale ist obligatorisch, auch bei einem Fahrschulwechsel.Einzellektionen und Abonnemente sind gemäss Preisliste zu bezahlen. Abonnemente müssen spätestens zu Beginn der ersten Lektion vollständig beglichen werden und sind ab Kauf 12 Monate gültig. Nicht bezogene Lektionen eines Abonnements werden zurückerstattet, wobei bereits absolvierte Lektionen zum Einzellektionspreis verrechnet werden.
Die vereinbarte Lektionsdauer umfasst stets Begrüssung, Organisation, Besprechungen, Fahrzeit, Bezahlung sowie Verabschiedung. Bei verspätetem Erscheinen des Fahrschülers wird die Lektion entsprechend gekürzt, ohne Anspruch auf Verlängerung oder Rückerstattung. Erscheint der Fahrlehrer verspätet, wird die betroffene Zeit entsprechend verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet.
Terminverschiebungen oder Absagen müssen mindestens zwei Arbeitstage im Voraus erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen werden die vereinbarten Lektionen vollumfänglich verrechnet.
Der Konsum von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Betäubungsmitteln vor oder während der Fahrlektion ist untersagt. Es gilt eine strikte Nulltoleranz bei Alkohol, auch bei Restalkohol. Nach dem Konsum von Cannabis gilt eine Mindestwartezeit von 72 Stunden. Bestehen seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit, kann die Lektion im Interesse der Verkehrssicherheit jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Fahrschule kann VKU-Kurse absagen oder verschieben, insbesondere bei Krankheit der Kursleiterin oder bei weniger als sechs Teilnehmenden. Verspätungen von mehr als zehn Minuten sind der Kursleiterin mitzuteilen. Teilnehmende, die den Unterricht erheblich stören oder gegen Kursregeln verstossen, können vom Kurs ausgeschlossen werden; in diesem Fall werden 100 % der Kurskosten als Schadenersatz einbehalten. Abmeldungen vom VKU-Kurs haben schriftlich per E-Mail oder Post zu erfolgen. Bei Abmeldungen weniger als zehn Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten, bei weniger als fünf Tagen oder Nichterscheinen 100 % der Kurskosten verrechnet.
Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden. Bereits bezogene Fahrlektionen sind in jedem Fall zu bezahlen. Bei im Voraus bezahlten, jedoch noch nicht bezogenen Fahrlektionen werden die bereits bezogenen Lektionen zum regulären Einzellektionspreis verrechnet. Zusätzlich wird bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung eine angemessene Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben. Ein allfälliger Restbetrag wird zurückerstattet.
Die Fahrschule haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bussen, die durch das Verschulden des Fahrschülers entstehen, trägt der Fahrschüler selbst.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
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